Autor Thema: Fragen zur Inspiration  (Gelesen 3423 mal)

Cifer

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Fragen zur Inspiration
« am: 06. Februar 2015, 12:43:58 »
Moin ihr!
Ich hab mich gerade über die Inspirationen belesen und dazu zwei Fragen entwickelt:
1.) Gibt es irgendeine Möglichkeit, eine Inspiration oder einen ähnlichem Effekt (Besessenheit mit Vorzügen) auf jemand anders als den Beschwörer anzuwenden? Im speziellen geht es mir dabei um die positiven Auswirkungen.
2.) Wie werden für positive und negative Auswirkungen der Inspiration einer Quelle Talente gezählt? Ein Punkt pro Punkt? In GP mit Steigerungsspalte*TaW*0,1? Oder ganz anders?

GSandSDS

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Re: Fragen zur Inspiration
« Antwort #1 am: 06. Februar 2015, 16:18:22 »
1.) Soweit ich weiß nicht. Das müsste das Wesen über den Dienst "Besessenheit" dann schon im Speziellen anbieten. Dies tut beispielsweise der Dämon Maruk-Methai.
2.) Das ist eine bislang unbeantwortete Frage. Im Thread über die Errata-Liste gibt's von mir momentan zwei Erratierungsvorschläge.
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Sieben

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Re: Fragen zur Inspiration
« Antwort #2 am: 06. Februar 2015, 16:34:22 »
1.) Soweit ich weiß nicht. Das müsste das Wesen über den Dienst "Besessenheit" dann schon im Speziellen anbieten. Dies tut beispielsweise der Dämon Maruk-Methai.

Die Regeln äußern sich auf S. 126 dazu -> "fremde Besessenheit erzwingen". Ließt sich für mich so, als müsste es da noch eine SF geben, damit "erfahrene Beschwörer" sowas auch durchführen können, ohne dass die Wesenheit über den Dienst Besessenheit verfügt. Positive oder negative Auswirkungen sind auf diesem Wege aber explizit nicht möglich (warum eigentlich nicht?).

ChaoGirDja

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Re: Fragen zur Inspiration
« Antwort #3 am: 07. Februar 2015, 08:32:06 »
1.) Soweit ich weiß nicht. Das müsste das Wesen über den Dienst "Besessenheit" dann schon im Speziellen anbieten. Dies tut beispielsweise der Dämon Maruk-Methai.
Die Regeln äußern sich auf S. 126 dazu -> "fremde Besessenheit erzwingen". Ließt sich für mich so, als müsste es da noch eine SF geben, damit "erfahrene Beschwörer" sowas auch durchführen können, ohne dass die Wesenheit über den Dienst Besessenheit verfügt. Positive oder negative Auswirkungen sind auf diesem Wege aber explizit nicht möglich (warum eigentlich nicht?).
Ähem...
Ließ den Text nochmal bitte.
Der Schreibt nämlich auch, das dies Regeltechnisch einer Invokation mit dem anschließenden Dienst Bessenheit entspricht.
Keine SF, kein Netz, kein doppelter Boden.
Und der Text sagt auch Klipp und Klar, das dies, die "Fremdinspiration, keine(!) weiteren Auswirkungen der internen Wesensbeschwöhrung hat.

Weswegen @Cifer, die Antwort zu 1 ganz simpel ist:
Nein, gibt es nicht.
Und zwar weil die Regeln sagen, das dies nicht geht.
(ging auch früher nicht iirc)

Ich für meinen Teil hatte aber nichts gegen eine SF "Fremdinspiration".

Sieben

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Re: Fragen zur Inspiration
« Antwort #4 am: 07. Februar 2015, 14:47:00 »
Nun, ich deutete die Formulierung "erfahrene Beschwörer" so, dass, abweichend der Üblichen Auswirkung des Dienstes Besessenheit auch diese alternative "Fremdinspiration" möglich ist, allerdings nur bei entsprechender Erfahrung, was sich in meinen Augen am ehesten durch eine entsprechende SF ausdrücken ließe, die es ja aber nicht gibt. Ansonsten hätten wir hier nur eine alternative Anwendung des Dienstes "Besessenheit", der nur bei den üblichen Wesenheiten möglich ist, was mir wenig sinnhaft erscheint. Es steht so nicht da, aber ich lese heraus, dass die Fremdinspiration mit allen Inspirations-fähigen Wesenheiten möglich ist. Und die Auswirkung entspräche dann nicht einer Besessenheit im Sinne der Kontrolle der Wesenheit über die Zielperson, sondern einer Inspiration "light" = Dienste können nun von der Zielperson erteilt werden, positive oder negative Aspekte kommen aber nicht zum tragen.

ChaoGirDja

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Re: Fragen zur Inspiration
« Antwort #5 am: 08. Februar 2015, 09:53:35 »
Ansonsten hätten wir hier nur eine alternative Anwendung des Dienstes "Besessenheit", der nur bei den üblichen Wesenheiten möglich ist, was mir wenig sinnhaft erscheint.
Nur das übliche Wesenheiten erst mal 100% der Dämonen umfasst (MyMa 56, Sonderdienst), sowie 100% aller Tiergeister und Stellare (MyMa 53 und 55).
Die einzigen mit denen es nicht geht, sind Elementare und Totenwesen. Was man aber auch genauso gut in die Errata-Liste mit aufnehmen kann.

Es steht so nicht da, aber ich lese heraus, dass die Fremdinspiration mit allen Inspirations-fähigen Wesenheiten möglich ist. Und die Auswirkung entspräche dann nicht einer Besessenheit im Sinne der Kontrolle der Wesenheit über die Zielperson, sondern einer Inspiration "light" = Dienste können nun von der Zielperson erteilt werden, positive oder negative Aspekte kommen aber nicht zum tragen.
Halt wir also eher mal fest:
Die Ausführungen zur "Fremdinspiration" in den erweiterten Regeln gehen nicht weit genug.
Einfach nur zu sagen, das es sich dabei um eine regeltechniche Besessenheit handelt reicht nicht aus.
Eine SF braucht es aber mEn noch immer nicht dafür.
Sondern höchsten der den Dienst "Bessenheit" in Kombination mit "Bereitstellungen von Fähigkeiten" sowie ggf. ein zusatzaufschlag, weil die Fähigkeiten nach Wunsch des "Opfers" vom "Opfer" gewählt werden können sollten.

Klar kann man dafür auch ne SF fordern...
Die Notwendigkeit dazu sehe ich aber kein Stück.
Kosten und Probenaufschläge regulieren das auch so.

Sieben

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Re: Fragen zur Inspiration
« Antwort #6 am: 08. Februar 2015, 13:57:26 »
Ich stimme Dir zu, dass es nicht unbedingt einer SF bedarf. Ein zwei zusätzliche Sätze in den Errata reichen völlig. Muss man auch nicht komplizierter machen als nötig. Die Modifikationen stehen schon da, es reicht der Hinweis, dass in diesem Spezialfall der Dienst Besessenheit nicht erforderlich ist, sondern nur als regeltechnische Vorlage dient.

GSandSDS

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Re: Fragen zur Inspiration
« Antwort #7 am: 09. Februar 2015, 06:05:40 »
Ich nehme ebenfalls an, dass dort streng genommen gar nichts fehlt. Das "erfahrene Beschwörer" ist einfach Fluff und bezieht sich auf die Aufschläge von +7 auf Beschwörung und Kontrolle. Ebenso eine entsprechende Formel oder Spontanzaubervariante. Überwindest du diese Hürden, kannst du das Wesen auch in jemand anderen hinein beschwören, indem du (regeltechnisch) vom Wesen den Dienst "Besessenheit" verlangst, obwohl das normalerweise eigentlich gar nicht erlaubt ist.
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