Ansonsten hätten wir hier nur eine alternative Anwendung des Dienstes "Besessenheit", der nur bei den üblichen Wesenheiten möglich ist, was mir wenig sinnhaft erscheint.
Nur das übliche Wesenheiten erst mal 100% der Dämonen umfasst (MyMa 56, Sonderdienst), sowie 100% aller Tiergeister und Stellare (MyMa 53 und 55).
Die einzigen mit denen es nicht geht, sind Elementare und Totenwesen. Was man aber auch genauso gut in die Errata-Liste mit aufnehmen kann.
Es steht so nicht da, aber ich lese heraus, dass die Fremdinspiration mit allen Inspirations-fähigen Wesenheiten möglich ist. Und die Auswirkung entspräche dann nicht einer Besessenheit im Sinne der Kontrolle der Wesenheit über die Zielperson, sondern einer Inspiration "light" = Dienste können nun von der Zielperson erteilt werden, positive oder negative Aspekte kommen aber nicht zum tragen.
Halt wir also eher mal fest:
Die Ausführungen zur "Fremdinspiration" in den erweiterten Regeln gehen nicht weit genug.
Einfach nur zu sagen, das es sich dabei um eine regeltechniche Besessenheit handelt reicht nicht aus.
Eine SF braucht es aber mEn noch immer nicht dafür.
Sondern höchsten der den Dienst "Bessenheit" in Kombination mit "Bereitstellungen von Fähigkeiten" sowie ggf. ein zusatzaufschlag, weil die Fähigkeiten nach Wunsch des "Opfers" vom "Opfer" gewählt werden können sollten.
Klar kann man dafür auch ne SF fordern...
Die Notwendigkeit dazu sehe ich aber kein Stück.
Kosten und Probenaufschläge regulieren das auch so.