Ein weitere Fehler, der in einem anderen Thread schon angesprochen wurde:
Laut MyMa Seite 31 müssen die AsP-Kosten immer je Wesen bezahlt werden. Selbst wenn die Kosten vom Gewicht abhängen, muss man die Kosten je Wesen zahlen (sprich, die AsP-Kosten steigen hier auf zweifache Weise – einmal durch die Anzahl der Wesen und einmal durch die daraus resultierende Höhe des Gesamtgewichts). Das Problem: So gut wie keine Formel in MyMa, die irgendwie mit einer Zone oder mehreren Objekten oder mehreren Wesen arbeitet, hält sich an diese Regel. Lediglich Formeln, die sichtlich auf Wesen mit einer gewissen Größe oder auf Personen abzielen, werden die Kosten „je Wesen” oder „je Person”angegeben. Alle anderen Formeln haben Fixkosten. Viele Formeln wären in der Praxis auch gar nicht anwendbar, da die Kosten hoch 3- bis 4- oder gar 5-stellig würden.
Formeln, die sich den Regeln von Seite 31 widersetzen, sind u.a.:
- Alle Explosionszauber (Seite 31 widersprüchlich mit Seite 34)
- Werkzeuge aus dem nichts [Dietriche] (jedenfalls wenn die Kosten je erzeugtem Gegenstand gelten sollten)
- Kraft der Erde (nach Seite 31 unbezahlbar)
- Pflanzenwachstum (nach Seite 31 unbezahlbar)
- Saubere Kleidung
- Parasitenreinigung (die Formel berechnet nach Patient, aber eigentlich kontrolliert der Dienst direkt die Parasiten; Seite 31 widersprüchlich mit Seite 37)
- Ungeziefereinigung (nach Seite 31 unbezahlbar)
- Dämonische Aufwertung
- Lange Aufwertung
Die Regeln kollidieren auch mit dem Beispiel im Regeltext zur Instruktion Kontrolle über Element. Dort wird das Zusammensetzen eines Hauses aus mehreren Steinen genannt, was ebenfalls in der Praxis unbezahlbar ist (und jeder Stein dürfte da auch vermutlich über 5 Stein wiegen).
Konform würden die Formeln nur gehen, wenn man die Beschränkung auf Seite 31 für Objekte sowie für einfache Lebewesen (oder besonders kleine Lebewesen) schlichtweg aussetzt. Eine andere Möglichkeit wäre es, die Beschränkung für Zauberziele auszusetzen, die ein gewisses Gewicht nicht überschreiten. Damit die Formeln aber funktionieren, dürfte diese Gewichtsgrenze aber vermutlich nicht unter 5 Stein liegen.
Nachtrag: Eventuell hilft es auch, die Regel auf Seite 31 erst mal nur für Formeln, die nach der allgemeinen Kostentabelle gehen, verbindlich zu machen. Den Formeln nach zu urteilen, entsteht auch der Eindruck, dass genau so verfahren wurde. Nur ergibt sich das aus Seite 31 nicht. Die Regelstelle dort erweckt den Eindruck als gelte sie grundsätzlich für alle Dienste, auch jene mit eigenen Kostenregeln.