Okay, vielen Dank!
ich war nur verwirrt, weil auf S.170 bei der Regel für kleine Besatzungen, zb für ein Klasse II Schiff 2-5 Besatzungsmitglieder möglich sind, d.h. Minimum 2. Demnach können alle Positionen von 2 Besatzungsmitgliedern ausgeübt werden, ohne Abzug zu bekommen. Ebenso bei Klasse I - der Pilot übernimmt alle Funktionen ohne Abzug. Daher dachte ich, dass bei Klasse III eben das Minimum bei 3 Besatzungsmitgliedern ist.
Aber der erste Satz: "Auf kleineren Schiffen, die für weniger als fünf Besatzungsmitglieder ausgelegt sind, verändern sich die Mannschaftspositionen" impliziert, dass bei Klasse III die optimale (minimale?) Besatzung 5 ist.