Ich möchte schon einmal Danke sagen, für die Antworten auf meine Fragen: Danke !
Ich bin gerade dabei für mich eine Kurzübersicht der Regeln für meine Spieler zusammenzustellen und stolpere deshalb gerade über einige (für mich vorhandene) Unstimmigkeiten, die ich beseitigen möchte.
Fahrzeugkampfregeln aus Edisons Enzyklopädie
"Man kann auch Angriffe mehrerer Fahrzeuge aktiv abwehren, allerdings gibt jeder weitere Gegner einen Abzug von vier Würfeln auf die Probe."(S. 136)
Frage 1: In Anlehnung an die Regeln zum Personenkampf soll das also heißen, dass der 1. Angriff eines anderen Fahrzeugs in einer Runde mit der vollen Abwehr durchgeführt werden darf, der 2. Angriff eines anderen Fahrzeugs in der gleichen Runde führt zu Abzügen von 4 Würfeln auf diese Abwehr, der 3. Angriff eines anderen Fahrzeugs immer noch in der gleichen Runde würde zu weiteren 4 Würfeln Abzug auf die Abwehr (also 8 Würfeln Abzug insgesamt) führen usw. Stimmt das?
Manövrierfertigkeit auf passive Abwehr beim "Bewegen"?
Frage 2: Als Möglichkeiten im Kampf wird ja angegeben, dass man entweder sich auf den Kampf oder man sich weitereilend Bewegen kann. Bei Ersterem kann man normal abwehren, bei Letzterem nicht (sondern nur die passive Abwehr nutzen). Die Frage stellt sich vielleicht nicht, aber ich frage mich doch, ob man bei Letzterem nicht die Manövrierbarkeit dazurechnen sollte ? (Gerade bei den Geschützen der großen Fahrzeuge, denke ich, dass man eine manövrierfähige Maschine, die schnell voranstürmt vielleicht doch eher dafür sorgt, das an dieser drüber- oder vorbeigeschossen wird - ist nur so ein Gefühl. Würdet ihr das so machen oder eher nicht ?
Weitere Fragen zum Giftschaden
Frage 3 "Schaden bei Gift, Feuer, Strom": Bei Berührungsangriffen wird ja der angegebene Schaden z.B. Fackel 2T unmodifiziert als Schaden genutzt, genauso wie bei Gift und Strom. Ich bin mir nicht sicher, ob das jetzt heißt, dass man 2 Würfel würfelt und überprüft, wie viele Erfolge entstehen, das ist dann der Schaden, oder ob man eben 2 Punkte tödlichen Schaden erleidet !
Ich bezweifle, dass ich das mit den Giftregeln richtig verstehe. Ich versuche es noch einmal schlüssig aufzuschreiben, wie ich das sehe, in der Hoffnung auf Bestätigung oder Verbesserung. Im Anschluss werde ich die für mich schwierigen Stellen zu nennen:
Schritt 1: Giftart beachten:
1.1. Gift durch Essen, Luft, ... --> keine Abwehr möglich
1.2. Gift durch Klingengift, Giftzähne, ... --> Abwehrprobe vs. Angriffsprobe
1.3. Gift durch Giftige Haut, gespuckter giftiger Speichel, ... aktive Abwehr (inkl. Panzerung) gegen Berührungsangriff
Frage/Anmerkung zu 1.3.: Hierzu steht im Regelwerk immer wieder etwas von der Giftstufe, die darüber bestimmt, ob die Wirkung einsetzt. Für mich liest sich das so, dass evtl. die Wesen keinen Wert für einen solchen Angriff im Werteblock haben (also die Speikobra keinen Wert für "Spucken", der Fisch mit seiner giftigen Haut keinen Wert für "mit dem Körper berühren" und man deshalb die Abwehr gegen die Giftstufe des Tieres würfelt. Seht ihr das auch so?
Schritt 2: Konstitutionsprobe gegen Giftstufe (falls die Abwehr misslungen ist), um zu entscheiden, ob das Gift wirkt oder der Körper ihm widersteht
Frage/Anmerkung zu Schritt 2: Dies könnte tatsächlich ein komplettes Missverständnis meinerseits sein. Im GRW steht, bei der Beschreibung des Attributs Konstitution, dass man Konstitutionsproben gegen Gift würfeln kann. Das würde ich so auffassen, dass man immer, wenn man Gift nicht abgewehrt hat mit einer Konstitutionsprobe gegen die Giftstufe überprüfen kann, ob einen das Gift überhaupt betrifft (das kenne ich zumindest so aus dem Rollenspiel Midgard). Es könnte aber auch sein, dass es diese Probe gar nicht gibt, sondern Konstitutionsproben nur im Fall langfristig wirkenden Giftes eine Rolle spielen und sobald man das Gift nicht mit der Abwehrprobe (Schritt 1) abgewehrt hat, man dem Gift unterliegt.
Ich glaube irgendwie eher, das Letzteres die vom Regelwerk angedachte Variante ist. Und es diese Konstitutionsprobe gar nicht gibt. Korrekt?
Schritt 3: Entscheidung der Wirkung des Giftes
3.1. sofort wirkendes Gift: Der Schaden des Giftes wird sofort von der Gesundheit des Opfers abgezogen. D.h. Gift mit dem Schaden 3T heißt das Opfer erhält 3T Schaden (es wird nicht gewürfelt)
3.2. langfristig wirkendes Gift: langfristige Konstitutionsprobe, d.h. jede Stunde wird eine Konstitutionsprobe gewürfelt. Alle zusätzlichen Erfolge über der Erfolgsschwelle (= Giftstufe) werden auf die zu erreichende Schwelle der langfristigen Konstitutionsprobe angerechnet - i.d.R. 5-10. Ist diese erreicht, wirkt das Gift nicht mehr weiter. Ansonsten erleidet jede Stunde das Opfer den Schaden des Giftes (aus 3T-Gift folgt, das Opfer erleidet 3 tödlichen Schaden).
Ich hoffe jemand kann meine Gedanken/ mein Verständnis bestätigen oder die Fehler korrigieren.