Hallo Leute,
ich habe mir in letzter Zeit wieder einmal meine Anrufungssammlung vorgenommen, diese auf einen neuen Stand gebracht und wieder einmal herum gebastelt. Dabei bin ich etwas ins wanken gekommen was die Interpretation der Kostenberechnung (speziell bei den Beseelungs Instruktionen) angeht.
auf S. 120 MyMa (2. Auflage) Ergänzung zur Kostenkalkulation steht "Verleihung von Nachteilen an freiwillige Wesen und Voprteile an Unfreiwillige kann die Gesamtkosten um ein Viertel der üblichen Kosten für Nach- oder Vorteilvergabe verringern"
Bedeutet das, dass ein freiwillig vergebener Nachteil nur mit einem viertel seiner GP kosten zählt und gleichzeitig vergebene GP Kosten von Vorteilen mindert ?
Bsp: Mittels Beseelung des Geistes soll der Vorteil Aurakonjunktion II (10 GP) vergeben werden. Da diese 10 GP nicht mehr in den Bereich eines grundlegenden Effekts fallen (der würde bis zu 8 GP gehen, in der Struktur sehr einfach sein und 4 + 2 AsP Zeitkosten benötigen). wird noch der Nachteil Stigma 8 (8 GP) hinzugefügt. 10 GP- 1/4 8 GP = 8 GP und damit noch ein grundlegender Effekt.
ODER
Würde die Ergänzung zur Kostenkalkulation bedeuten, dass man für sowohl für den Vorteil , als auch für den Nachteil die Kosten berechnet und die Nachteilskosten zu einem viertel von den Vorteilskosten abzieht?
Bsp: Vorteil Aurakonjunktion II (10 GP) wird für die Basiszeit von 1 SR als herausfordernder Effekt verliehen. Kosten: 8+4= 12 AsP. Der Nachteil Stigma 8 (8 GP) wird gleichzeitig dem freiwilligen Ziel als grundlegender Effekt verliehen. Kosten 4+2= 6 AsP. Gesammtkosten der Anrufung: 12 AsP - 1/4 6 AsP= 10,5= 11 AsP
Danke für eure Hilfe ^^