31
Space: 1889 / Re: Regelecke
« am: 27. August 2019, 01:24:21 »1.3. Wie es z.B. mit Klingengift aussieht oder wenn Tiere mittels Zähnen oder Klauen Gift übertragen, steht nirgends. Ich würde davon ausgehen, dass sie einen normalen Angriff mit ihrer Waffenfertigkeit machen. Falls das Opfer seine Abwehr schafft, erleidet es zwar kein Schaden durch die Waffe, aber wenn gleichzeitig die aktive Abwehr nicht ausreichte, wirkt zumindest das Gift (also eigentlich geregelt wie bei 1.2.) - MEINT IHR DAS PASST SO BZW. IST SO GEDACHT? P.S. Dann wäre es wohl am einfachsten bei der Abwehrprobe die Würfel aktiven Abwehr (Geschicklichkeit) und passiven Abwehr (Konstitution) getrennt zu würfeln, um so oft zu erkennen, ob der Angriff an sich und ob das Gift abgewehrt wurde.
2.2. langfristig wirkendes Gift: langfristige Konstitutionsprobe, um das Gift zu überwinden, soweit so klar. Folgende Punkte sind m.E. aber nicht eindeutig beschrieben:
"... der Charakter muss 5-10 Erfolge zusammenbekommen, um das Gift aus seinem Körper zu verbannen." --> Wie weiß ich, welche Anzahl ich an Erfolgen bei einem bestimmten Gift benötige? Ich dachte mir, dass man als benötigte Erfolge der langfristigen Probe vielleicht 5+Giftstufe anrechnet. Leider steht auch nirgends, welche Giftstufen es überhaupt gibt, bei einer Giftstufe von 5 bei Zyankali gehe ich jedoch davon aus, dass dies wohl die höchste Stufe sein könnte.
"Dann richtet das Gift nach und nach Schaden an." --> Es wird wohl davon ausgegangen, dass nach jeder Stunde einer der Schadenspunkte angerechnet wird. Genauso wie nach jeder Stunde die Konstitutionsprobe fällig sein soll. Heißt das dann, dass nach einer Stunde der Kon-Wurf fällig ist, um zu überprüfen, ob der erste Schadenspunkt schon angerechnet wird. Dann macht man das nach einer weiteren Stunde wieder usw., bis der ganze Schaden des Giftes angerechnet ist oder die benötigte Anzahl der Erfolge der langfristigen Probe durch die Summe alle bisher erfolgten Kon-Würfe erreicht wurde? --> SEHE ICH DAS RICHTIG?
P.S. die Giftstufen finde ich auch nirgends außer im Beispiel der Regeln im Grundregelwerk. WIE SOLL MAN ALSO DAMIT UMGEHEN? Soll man einfach den Schaden des Giftes und die Giftstufe gleichsetzen?
Die Regeln sind bezüglich der Gifte tatsächlich ziemlich unklar, bei deinem Punkt 1.3 hingegen erscheinen sie mir eindeutig, zumindest solange das Klingengift kein Kontaktgift ist. Da heißt es:
Zitat von: GRW S.232
Gegen eine Injektion kann sich der Charakter auf normale Weise wehren. Sobald die vergiftete Waffe eine Wunde erzeugt, kommt zusätzlich zum normalen Schaden auch noch die Giftwirkung zum Tragen.und
Zitat von: Edisons-E. S.72
Im Fall von Gift, dessen Wirkung einen erfolgreichen Angriff voraussetzt, entspricht die Giftstufe (meist) der Größe des Tiers plus 2.
Sprich der Angreifer muss mit seiner Klinge/Zähnen/Klauen im Angriff die Abwehr des Opfers überwinden und mindestens einen Schadenspunkt verursachen, damit das Gift über die zugefügte Wunde in den Körper des Opfers eindringen kann.
Die andere Frage ist kniffliger, aber immerhin gibt es in den Regeln ein paar eingestreute Hinweise:
Zitat
Edisons-Enzyklopädie: Verbesserungen für Waffenstoffe Gift<br>Die Substanz richtet Giftschaden an. Dabei kann es sich um Betäubungsschaden oder tödlichen Schaden handeln. Je 2 Punkte Verbesserungsgrad erhält das Gift eine Stufe von 1 (Maximum 5) und einen Schaden von 1 (Maximum 4). Dieser Schaden wird über einen Zeitraum von 6 Stunden angerichtet, was aber deutlich verkürzt werden kann. (vgl. GRW 231f.).
Beispiele: Zyankali, Curare, Strychnin
Verbesserungsgrad:
2 pro Giftstufe / nichttödlicher Schadenspunkt
2 für tödlichen anstatt nichttödlichen Schaden
Wirkungsdauer Verbesserungsgrad
6 Stunden 0
1 Stunde 2
1 Minute 4
Sofort 6
GRW: Glasdolch:
...Außerdem vergiften sie den erfolgreich Verwundeten mit einem Gift der Stufe 4, das die Wundheilung verhindert, bis der Charakter es besiegt hat. Dazu stehen dem Charakter jeden Tag ein Wurf auf seine doppelte Konstitution oder den Medizinwert eines behandelnden Arztes zu, bei völliger Bettruhe eine zweite nach 6 Stunden. Sobald die Anzahl der gesammelten Erfolge die Giftstufe (4) erreicht oder überschreitet, ist das Gift besiegt.
Mars: Rote Koko:
Der Biss injiziert dem Opfer zudem ein Verdauungstoxin, das ihn langsam zersetzt. Das Toxin hat eine Stufe von 3, und richtet bei misslungener Abwehrprobe pro Stunde 1T Schaden an, bis das Opfer 5 Erfolge in einer langfristigen Konstitutionsprobe (1 Probe pro Stunde) angesammelt hat.
Demnach ist die Maximale Giftstufe tatsächlich 5, der Maximale Giftschaden pro Wirkdauer beträgt 4, wobei der Intervall der Giftwirkung je nach Gift variieren kann. Meines Erachtens nach sollte der Meister sehr sorgsam beim Einsatz mit Gift umgehen, denn falls der Opfer-Charakter eine geringe Konstitution hat, wird ihn schon ein schwaches Gift töten, denn das Gift verursacht solange pro definierter Zeiteinheit den Giftschaden, bis das Gift über die langfristige Probe abgeschüttelt wurde. "langfristig" ist dabei wörtlich zu nehmen, denn bei solchen Proben werden nur die Erfolge gezählt die die Schwelle (=Giftstufe) überschreiten und die Misserfolge die sie unterschreiten abgezogen. Das kann sich wahrlich hinziehen und zum Tot führen:
Beispiel: Konstitution 2, Giftstufe 1, Giftschaden 1, benötigte Erfolge 5: Im Durchschnitt schafft der Charakter nur einen Erfolg pro Probe (zwei Würfelerfolge bei Schwelle 1) und benötigt daher 5 Zeiteinheiten, wodurch er viermal den Giftschaden abbekommt.