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Sonstige Spiele / Waffen und Rüstzeug erwerben und führen
« am: 22. April 2016, 10:08:59 »
Hallo
bei meiner Sichtung verschiedener Myranischer Quellen bin ich für mich auf ein kleines Problem gestoßen.
In UdS wird erwähnt, dass nur Bürger einen Dolch tragen dürfen, im Arsenal steht das die "Unterschicht" sich häufiger mit einem Totschläger bewaffnet.
Nun hab ich aber nirgendwo etwas zu dem Umgang mit "Abenteurern" gefunden, auch wenn die Helden (und in eineigen AB angesprochen auch andere NPCs) ja dazu gehören. Da sie wohl in den Wenigsten Fällen nur mit einem Dolch (so sie sich als Bürger ausweisen können) oder Totschläger bewaffnet sind und auch nicht zu einer Gardistenfraktion oder Myriade gehören, stellt sich hier die Frage wie wird von offizieller Seite mit solch Waffenstarrenden Personen umgegangen?.
Reicht es die Waffen abzulegen und in einem Stoffwickel mit sich rumzutragen? Müssten diese (analog zu deutschem Jagdrecht) in einer Abgeschlossenen Kiste transportiert werden, solange man sich nicht außerhalb der Stadt/im "Jagdgebiet" aufhält? Gibt es spezielle "Waffenscheine" - und wo würde man die dann her bekommen, für was für ein Gebiet gelten diese etc.?
Kurzum, was passiert mit dem Hylailer Seesöldner der mit der Pailos auf dem Rücken durch das Stadttor von Dorinthapolis will?
Und welche Waffen sind gleich ganz illegal? - Katzenkrallen in amaunischen Gebieten, soviel war zu entnehmen, aber sind Aerobelas und Feuerwaffen frei zugänglich oder Militärmaterial?
Analog dazu Rüstungen, was zählt noch als "normal"? - Eine Myrmidonenrüstung und Schilde wird man sicherlich kaum bekommen und wenn man damit erwischt wird, wird es sicherlich auch nicht gerade viel freundlicher Abgeurteilt als das Tragen einer Triopta von Nichtoptimaten.
Wie stehen da andere Kulturen dazu (EraSumu, Makshapuram etc.).
Soweit ich Myranor und im speziellen das Imperium verstanden habe, sind Abenteurer doch deutlich seltener als in Aventurien, und damit rumziehende Gerüstete kein allzu alltäglicher Anblick
bei meiner Sichtung verschiedener Myranischer Quellen bin ich für mich auf ein kleines Problem gestoßen.
In UdS wird erwähnt, dass nur Bürger einen Dolch tragen dürfen, im Arsenal steht das die "Unterschicht" sich häufiger mit einem Totschläger bewaffnet.
Nun hab ich aber nirgendwo etwas zu dem Umgang mit "Abenteurern" gefunden, auch wenn die Helden (und in eineigen AB angesprochen auch andere NPCs) ja dazu gehören. Da sie wohl in den Wenigsten Fällen nur mit einem Dolch (so sie sich als Bürger ausweisen können) oder Totschläger bewaffnet sind und auch nicht zu einer Gardistenfraktion oder Myriade gehören, stellt sich hier die Frage wie wird von offizieller Seite mit solch Waffenstarrenden Personen umgegangen?.
Reicht es die Waffen abzulegen und in einem Stoffwickel mit sich rumzutragen? Müssten diese (analog zu deutschem Jagdrecht) in einer Abgeschlossenen Kiste transportiert werden, solange man sich nicht außerhalb der Stadt/im "Jagdgebiet" aufhält? Gibt es spezielle "Waffenscheine" - und wo würde man die dann her bekommen, für was für ein Gebiet gelten diese etc.?
Kurzum, was passiert mit dem Hylailer Seesöldner der mit der Pailos auf dem Rücken durch das Stadttor von Dorinthapolis will?
Und welche Waffen sind gleich ganz illegal? - Katzenkrallen in amaunischen Gebieten, soviel war zu entnehmen, aber sind Aerobelas und Feuerwaffen frei zugänglich oder Militärmaterial?
Analog dazu Rüstungen, was zählt noch als "normal"? - Eine Myrmidonenrüstung und Schilde wird man sicherlich kaum bekommen und wenn man damit erwischt wird, wird es sicherlich auch nicht gerade viel freundlicher Abgeurteilt als das Tragen einer Triopta von Nichtoptimaten.
Wie stehen da andere Kulturen dazu (EraSumu, Makshapuram etc.).
Soweit ich Myranor und im speziellen das Imperium verstanden habe, sind Abenteurer doch deutlich seltener als in Aventurien, und damit rumziehende Gerüstete kein allzu alltäglicher Anblick